Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis
für Schüler der 5. + 6. Klassenstufe bieten wir eine Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis an. Mittagessen – Hausaufgabenbetreuung – Freizeit/Spiel sind die Hauptbestandteile unseres Angebotes.
Betreuungszeiten
Unser Zeitplan sieht wie folgt aus:
| 13:05 Uhr | Schulschluss |
| 13:05 bis 13:45 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
| 13:45 bis 14:15 Uhr | Hofpause |
| 14:15 bis 16:00 Uhr | Hausaufgaben / Freizeitgestaltung |
Bei der Anmeldung im Nachmittagsbereich haben Sie die Wahl zwischen drei Zeiten, zu denen Ihr Kind die Schule verlassen darf: 14:15 Uhr, 15:15 Uhr und 16:00 Uhr. Andere Zeiten können aus organisatorischen Gründen nicht angeboten werden.
Betreuungskosten
Die Betreuungskosten betragen bei bis zu drei Wochentagen pro Wochentag 50,-€ im Monat. Für 4 Tage pro Woche insgesamt 180,- € im Monat.
Beispielrechnung:
a) Max M. nimmt montags, dienstags und mittwochs an der Betreuung teil, dann zahlt die Familie M. 150,-€ pro Monat.
b) Nora N. nimmt montags bis donnerstags an der Betreuung teil, dann zahlt Familie N. 180,-€ im Monat.
Preisänderungen vorbehalten.
Verpflegungskosten
Die Höhe der Verpflegungskosten ist vom Caterer bzw. Anbieter der Verpflegung festzulegen. Die Verpflegung erfolgt über einen externen Dienstleister und wird in der schuleigenen Mensa des Willigis Gymnasiums portioniert und ausgegeben.
Der Vertrag über die Mittagsverpflegung wird direkt mit dem Dienstleister/Caterer abgeschlossen.
Während der Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen der Martinus-Schule Weißliliengasse findet keine Verpflegung statt.
An unterrichtsfreien Tagen der Schule erfolgt keine Betreuung und keine Verpflegung.
Bei Betreuungsausfall durch höhere Gewalt oder andere zwingende Gründe besteht kein Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten.
Wenn das Kind aus privaten Gründen nicht an der Betreuung teilnehmen kann, ist dies über die Abmeldefunktion im schuleigenen Kommunikationstool „Sdui“ bis spätestens 12 Uhr mitzuteilen. Abmeldungen sind nur durch den/die Erziehungsberechtigten möglich.
Auch für diese Ausfallzeiten ist keine Erstattung von Betreuungskosten und Verpflegungskosten möglich (Regelung der Verpflegungskosten liegt im Aufgabenbereich des Caterers).